Rechnungserklärung

Allgemeines:

Die Seite 1 der Rechnung soll Ihnen einen schnellen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Jahresrechnung geben. Dies sind insbesondere: der Abrechnungszeitraum, der Rechnungsbetrag, die geleisteten Zahlungen, der Vorjahres- sowie der aktuelle Verbrauch. Außerdem können Sie die Höhe und Fälligkeiten Ihre zukünftigen Abschlagsbeträge entnehmen.

Sofern Sie weitergehende Informationen wünschen, können Sie aus der Fülle der Abrechnungsdaten die Ermittlung des Rechnungs­betrages nachvollziehen. Hierzu steht Ihnen auf den Folgeseiten jeweils ein spartenbezogener Berechnungsnachweis (Strom, Erdgas oder Wasser) zur Verfügung. Er liefert Ihnen hierzu alle relevanten Daten. Der Berechnungsnachweis selbst ist wiederum unterteilt in die Abschnitte Verbrauchsermittlung und Betragsermittlung.

Am Schluss Ihrer Rechnung haben wir Ihnen alle für Sie wichtigen produktspezifischen Informationen sowie weitere nützliche Hinweise unter den „Aktuellen Serviceinformationen“ zusammen gefasst.

Und damit Sie Ihren persönlichen Stromverbrauch mit dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Haushalte einschätzen können, stellen wir Ihnen mit der Jahresabrechnung eine entsprechende Vergleichstabelle zur Verfügung.

Jahresrechnung, Seite 1 (Übersicht)

1) Abrechnungszeitraum

Dies ist der Zeitraum über den sich Ihre Jahresabrechnung ins­gesamt erstreckt. Die Anfangs- und Endzeitpunkte sind identisch mit dem alten und neuen Ableseterminen, die Sie im technischen Teil des Berechnungsnachweis nachvollziehen können.

2) Kunden-Nr.

Die Kunden-Nr. ist das wichtigste Identifikationsmerkmal. Bei Telefonaten und Schriftverkehr können wir Ihr Anliegen schneller bearbeiten. Fehlt sie z. B. bei Ihrer Überweisung oder ist sie falsch, können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen und damit Ihr Konto nicht ausgleichen. Als Folge drohen kostenpflichtige Maß­nahmen und im Extremfall sogar die Einstellung der Versorgung.
Unsere Bitte: Bei Anrufen und Schriftverkehr, aber insbeson­dere bei Ihren Zahlungen, immer die richtige und vollstän­dige Kunden-Nr. angeben.

3) Abrechnungsinformationen

Hier sind die wichtigsten Abrechnungsergebnisse dargestellt. Sie sehen auf einen Blick, mit welchen Energiearten (Strom, Erd­gas oder Wasser) wir Sie beliefern. In der Zeile „Rechnungsbe­trag“ sehen Sie ganz rechts, welche Kosten Ihr Energieverbrauch verursacht hat. Damit wird der Betrag, den Sie mit den Ab­schlagszahlungen (auf Energieverbrauch geleistete Zahlungen) bereits gezahlt haben, verrechnet. Daraus ergibt sich ein zu zah­lender Restbetrag oder ein Guthaben. Letzter Buchungstag: An diesem Datum haben wir den letzten Zahlungseingang verbucht. Somit können Sie einschätzen, ob wir Ihre letzte Zahlung schon berücksichtigen konnten, oder nicht.

4) Abschlags-Kurzinformation

Hier sehen Sie bereits auf den 1. Blick Ihren künftigen monatlichen Abschlagsbetrag.

5) Abschlags-Kurzinformation

Wenn Sie die Rechnungs- und Abschlagsbeträge per Überweisen bezahlen, erinnern wir Sie an dieser Stelle – einmalig – daran, dass wir den Zahlungseingang unserer Forderungen bis spätestens zu den hier genannten Fälligkeitsterminen erwarten.
Sofern uns eine Einzugsermächtigung vorliegt ( das ist bereits ca. 80 % unserer Kunden der Fall) teilen wir Ihnen hier mit, von welcher Bank und von welchem Konto der Rechnungs- oder Abschlagsbetrag am Fälligkeitstag eingezogen wird. Aus Daten­schutzgründen werden nur die letzten 4 Ziffern der Konto-Nr. angezeigt. Bitte prüfen Sie diese Angaben. Bis zum Fälligkeitsdatum haben Sie nach Erhalt der Rechnung noch 2 Wochen Zeit, diese Daten bei uns korrigieren zu lassen.

Guthaben überweisen wir Ihnen selbstverständlich kurzfristig auf Ihr Konto oder, falls uns kein Konto vorliegt, bitten wir Sie an dieser Stelle, uns eines bekannt zugeben.

6) Abschlagsinformationen

Hier informieren wir Sie über die Zusammensetzung und Höhe der neuen monatlichen Abschlagsbeträge sowie über deren genaue Fälligkeitstermine. Grundlage für die Festsetzung der neuen Abschlagsbeträge ist der auf der aktuellen Jahresrech­nung ausgewiesene Jahresverbrauch unter Berücksichtigung der zugehörigen aktuellen bzw. auch z. T. in Planung befind­lichen Produktpreise.

Anmerkung: Ca. 2 Wochen nach dem letzten hier genannten Fälligkeitstermin findet die nächste Jahres-Ablesung der Mess­geräte statt. Ca. 4 Wochen nach diesem Termin erfolgt die nächste Rechnungsstellung.

Jahresrechnung, Seite 3 ff (Berechnungsnachweis):

7) Zählpunkt

Bei dem Zählpunkt handelt es sich um einen eindeutigen Iden­tifikationspunkt, der in jeder Rechnung genannt werden muss. Er stellt den unverwechselbaren Messpunkt einer Energielieferung für diese Verbrauchsstelle dar.

8) Verbrauchsermittlung

Hier finden Sie alle Daten, die für die Feststellung des Verbrau­ches und für den genannten Zeitraum erforderlich sind: die Ener­gieart, die von Ihnen gewählten Tarife sowie die Nummer des Zählers, dessen Ablesetermine und Ablesewerte (,,alt“ und „neu“) sowie den sich daraus ergebende Verbrauch. Außerdem können Sie hier prüfen, ob die Zählerstände abgelesen, geschätzt bzw. Ihre eigene Ablesung berücksichtigt wurde.

Sofern Sie einen Tarif gewählt haben, der unterschiedliche Preis­stufen beinhaltet (z. B. einen Tag- und Nachttarif), werden diese gesondert dargestellt.

In einigen Fällen muss die Differenz der Zählerstände noch in die Abrechnungseinheit umgewandelt werden. Dies ist unter an­derem z. B. bei Gas der Fall, da der Gaszähler Kubikmeter (m3) anzeigt, laut Gesetzgeber allerdings in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet werden muss.

Am Ende dieses Abschnittes steht jedoch immer der Verbrauch, der im folgenden Abschnitt „Betragsermittlung“ als Grundlage für die Ermittlung des Rechnungsbetrages heran gezogen und auf die 1. Seite der Abrechnung (Übersicht) spartenbezogen übertragen wird.

8a) Umrechnung in kWh – Erdgas

Wie bereits im oberen Abschnitt erwähnt, muss für Gas der in Kubikmeter (m3) gemessene Verbrauch des Zählers in die Ab­rechnungseinheit Kilowattstunde (kWh) umgerechnet werden. Dies geschieht durch die Multiplikation der am Zähler gemesse­nen m3 mit dem Brennwert (Energiegehalt des Gases) und der Zustandszahl (Druck und Temperatur) des gelieferten Gases. Das Ergebnis ist der Gesamtverbrauch der Abrechnungseinheit in kWh. Eine genauere Erklärung dieser Umrechnung entnehmen Sie bitte unseren Erläuterungen zur Erdgasabrechnung.

9) Betragsermittlung

An dieser Stelle werden die im Abschnitt Verbrauchsermittlung ermittelten Verbräuche Ihren gültigen Preis- oder Zeitzonen
(z. B. bei Preis- oder Steuersatzänderungen) zugeordnet und mit den jeweils gültigen Preisen multipliziert. Die Jahrespreise, z. B. Leistungs- oder Verrechnungspreise, werden entsprechend der jeweiligen Abrechnungszeiträume tagesgenau umgerechnet und die errechneten und dargestellten Netto-, Mehrwertsteuer- und Bruttobeträge spartenbezogen in Summe auf die 1. Seite der Abrechnung (Übersicht) übertragen.

10) Aktuelle Serviceinformationen

Auf dieser Seite geben wir Ihnen nützliche Hinweise und Informationen. So haben wir auf diesen Seiten u. a. die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Darstellung des Strommix (Stromkennzeichnungspflicht) dargestellt, den Wasserhärtegrad in Ihrer Wohnung sowie den Standort und die Öffnungszeiten des Servicecenters der Energieversorgung Main-Spessart.

11) Aktuelle Serviceinformationen

Zu ihrer Orientierung möchten wir unseren Kunden eine Hilfestellung hinsichtlich der Einschätzung ihres persönlichen Stromver­brauches im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Haushalte geben. In Abhängigkeit von der Anzahl der in seinem Haushalt lebenden Personen ist der Kunde dadurch in der Lage, seinen aktuellen Verbrauch als sparsam, durchschnittlich oder hoch einzustufen und so gegebenenfalls noch Energieeinsparpotentiale für sich zu generieren.

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