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Kundeninformation: CO2-Bepreisung

Die Bundesregierung hat im Winter 2019 – im Rahmen des Klimapakets als Maßnahme für den Klimaschutz – festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2021 eine CO2-Abgabe auf fossile Energieträger wie Erdöl und Erdgas erhoben wird.

Um in Zukunft einen deutlich stärkeren und effizienteren Klimaschutz zu erreichen, hat es sich die Europäische Union im Rahmen des sogenannten „Green Deal“ zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden und kein CO2 (Kohlenstoffdioxid) mehr auszustoßen. Der Hauptverursacher des Klimawandels ist der Ausstoß von CO2, der durch die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas erfolgt.

Mit der CO2-Abgabe soll erreicht werden, dass jeder, der Kohle, Öl oder Gas verbrennt und dadurch die Umwelt mit Kohlenstoffdioxid belastet, in Form der neuen Abgabe auch dafür bezahlt. Das geschieht zunächst nach einem festgelegten Abgabe-Preis auf Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl, und zwar je Tonne erzeugtes Kohlenstoffdioxid.                    

Erdgas ist der klimaschonendste aller konventionellen Energieträger.

Der neue CO2-Preis wird den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen teurer machen. Damit soll die Nutzung innovativer klimaschonender Technologien, wie Wärmepumpen und Elektromobilität, das Sparen von Energie und die Nutzung erneuerbarer Energie vorangetrieben werden.

Für 2021 hat die Regierung die CO2-Kosten auf 25 € pro Tonne festgelegt, das sind 0,455 ct netto pro kWh. Die Kosten für CO2 werden sich bis 2025 noch auf 55 € pro Tonne erhöhen, das bedeutet rund 1 ct netto pro kWh. Bei Heizöl entstehen höhere Kosten für die CO2-Abgabe, hier beträgt die Mehrbelastung rund 7 ct netto pro Liter.

Ab 01.01.2021 müssen die Kosten der CO2-Abgabe über die Gasrechnung als gesetzliche Vorgabe zusätzlich abgerechnet werden.

Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen ein Erklärvideo vorbereitet. Hier zum Video



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